Gerade in Trauerfällen stürzen von heute auf morgen, zumeist völlig unvorhergesehen, eine Vielzahl von Aufgaben und auch Pflichten auf die Angehörigen und Erben ein.

Nicht nur die Bestattung muss zeitnah geregelt werden, sondern es muss auch der Nachlass geregelt werden. Hierzu gehört unter anderem, sich zunächst einen Überblick zu verschaffen ob die Erben bereits feststehen, ob der Erblasser Schulden hatte, ob Grundbesitz vorhanden ist und selbstverständlich auch, ein Testament vorhanden war.

Gerade Nachlasspflegschaft, Nachlassverwaltungen und auch Testamentsvollstreckungen erfordern ein hohes Maß an Fachkunde und Erfahrung, um diese Aufgaben fachgerecht und zuverlässig zu erledigen.

Wir sind bereits seit mehreren Jahren im Bereich der Nachlasspflege tätig und kennen nicht nur die rechtlichen Voraussetzungen und Pflichten, sondern haben auch ein System entwickelt, um solche Verfahren professionell durchzuführen.

Auch als Verfahrenspfleger gibt es eine Vielzahl von Voraussetzungen, die es zu beachten gilt. Grundsätzlich steht das Wohl und der (mutmaßliche) Wille der Person im Vordergrund, für den man als Verfahrenspfleger bestellt ist. Hierbei ergeben sich oft schwierige Fragestellungen, die es grundsätzlich nach dem Wohl und dem Wille der Person zu entscheiden gilt.

Gerne stehen wir Ihnen unter 07051 5974491 telefonisch zur Verfügung!